Aussenhandelsverträge


Nach Eliminierung des staatlichen Aussenhandelsmonopols und der staatlichen Monopolunternehmen haben nunmehr die Protagonisten des Marktes die Aufgabe die mit der Export-Importtätigkeit verbundenen Rechtsfragen zu behandeln, vor allem Aussenhandelsverträge abzuschliessen, die für sie aus juristischer Sicht vorteilhaft oder wenigstens nicht nachteilig sind. Dazu müssen sie aber die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen rechtlichen Lösungen und ihre Risiken kennen, was umfangreiche spezielle rechtliche Kenntnisse erfordert. Fachjuristen werden weder von Klein- und Mittelbetrieben noch manchmal sogar von Grossbetrieben angestellt, sondern die Firmen erwerben auf dem Rechtsanwaltsmarkt diese Dienstleistungen.

Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit ihrer Gründung mit den juristischen Fragen des Aussenhandels, erstellt Gutachten und übernimmt die juristische Vertretung von Klienten auf dem Gebiet des internationalen Kaufes von Waren und Dienstleistungen, der unternehmerischen Tätigkeit, des Transportes, der Spedition und der Zahlungen.